Lizenzstoffe: Welche Motive darf ich verwenden?

Lizenzstoff "Prinzessin Emmy" - vernäht von Dirrscher Fadenzauber
Lizenzstoff "Prinzessin Emmy" - vernäht von Dirrscher Fadenzauber

Als Reaktion auf unseren gestrigen Beitrag zur Abmahngefahr bei der Verwendung von Fotos auf denen vernähte Lizenzstoffe zu sehen sind, fragten mehrere Leser, welches Motiv denn wie geschützt sei und was man genau damit machen dürfe.

Wir haben uns daher entschlossen, eine Liste zu erstellen, die diese Daten bündelt und fortan als Nachschlagewerk dienen kann. Die unten stehende Tabelle ist durchsuchbar, so dass ihr das gewünschte Motiv schnell prüfen könnt, ohne euch lange durch die Liste zu klicken. Sollten wir Motive übersehen haben, schreibt uns diese gerne in die Kommentare, wir nehmen sie dann auf.

Welche Lizenzstoffe darf ich wie verwenden?

Hinweis: Die Stoffbeispiele fügen wir nach und nach hinzu

MotivLizenzgeberBeispieleVerkaufFotos FacebookFotos BlogFotos eBook
Alice im WunderlandStudio 100 1
Angry BirdsRovio Entertaimentk.A.k.A.k.A
Anna & Elsa (Frozen)Disney
ArielleDisney
Asterix und ObelixEuro Lizenzen 2 2 2 2
BambiDisney
BatmanWarner Bros.
Benjamin BlümchenKiddinx
2 2 2 2
Bibi BlocksbergKiddinx
2 2 2 2
Bibi und TinaKiddinx
2 2 2 2
Biene MajaStudio 100
1
Bugs BunnyWarner Bros.
CarsDisney
Der kleine PrinzEurolizenzen
k.A.k.A.k.A.k.A.
Drache Kokosnusscbj Verlag
DrachenzähmenDreamWorks? / Super RTL?k.A.k.A.k.A.k.A.
EisköniginDisney
Elmo (Stoff und Liebe)CPLGk.A.k.A.k.A.k.A.
Familie FeuersteinWarner Bros.
Flipper & LopakaStudio 100 1
Fluch der KaribikDisney
HeidiStudio 100 1
Ice AgeDisney
Janoschunklark.A.k.A.k.A.k.A.
König der LöwenDisney
Lauras SternWarner Bros.
Looney ToonsWarner Bros.
MadagascarDreamWorks? / SuperRTL?k.A.k.A.k.A.k.A.
Micky MouseDisney
MinionsCLPG?k.A.k.A.k.A.k.A.
Minnie MouseDisney
Nils HolgersonStudio 100 1
Peterchens MondfahrtStudio 100 1
PinocchioStudio 100 1
PlanesDisney
Playmobilunklark.A.k.A.k.A.k.A.
Prinzessin EmmyStudio 100 1
Pumucklunklar 2 2 2 2
Sendung mit dem ElefantenWDR Mediagroup 2 2 2 2
Sendung mit der MausWDR Mediagroupk.A.k.A.k.A.k.A.
SesamstraßeCPLGk.A.k.A.k.A.k.A.
Shaun das SchafWDR Mediagroup 2 2 2 2
SorgenfresserKiddinx 2 2 2 2
SpidermanDisney
Star WarsDisney
SuperheldenDisney
SupermanWarner Bros.
Tao TaoStudio 100 1
Tilly und ihre Freundeunklar 2 2 2 2
TinkerbellDisney
Tom & JerryWarner Bros.
Unser SandmännchenTelepoolk.A.k.A.k.A.k.A.
Waldstürmer Disney-MotiveDisney
WickieStudio 100 1
Winnie PuuhDisney
YakariEuro Lizenzen 2 2 2 2
1 Studio 100: Einzelstücke (bis max. 10 Stück) dürfen als Privatverkauf z.B. bei eBay angeboten werden.
2 Information von Stoffe Hemmers, keine direkte Antwort der Lizenzgeber. Falls angegeben, Verkauf als Einzelstücke (bis max. 10 Stück) gestattet.

Rund ums Nähen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der zusammengetragenen Informationen. Alle Daten wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt.

Quellen: eigene Anfragen und Recherchen / Anfragen durch Mamahoch2

Private Seiten? Gibt es eigentlich nicht!

Bitte beachtet, dass es im Grunde keine Trennung zwischen privat und gewerbsmäßig gibt. Schon die Teilnahme an einem Affiliateprogramm oder das Einbinden von Werbebannern kann zu der Auslegung führen, dass man gewerbsmäßig handelt. Alleine, dass man für die Öffentlichkeit schreibt kann schon dazu führen, dass eine eine private Nutzung zu verneinen ist.

Die Seite eRecht24 beschäftigt sich mit allen Rechtsthemen um Internet und Medien und hat für die Impressumspflicht gemäß §5 Telemediengesetz folgendes zusammengefasst:

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliate-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

Quelle: eRecht24.de

Es ist also davon auszugehen, dass zumindest die Chance besteht, dass euer Blog oder auch eure Facebookseite nicht mehr als privat ausgelegt wird.

Das perfide bei einer Abmahnung ist, dass zunächst einmal jeder Rechteinhaber abmahnen kann. Ob eine solche Abmahnung vor Gericht stand halten würde, ist dabei irrelevant. Da die Rechtslage meist nicht zu 100% klar ist (z.B. die Einordnung ob ihr privat handelt oder gewerbsmäßig), lohnt ein Prozess nur in den wenigsten Fällen, so dass die rund 1.000€, die parallel zur abzugebenden Unterlassungserklärung zu zahlen sind, meist günstiger sind als ein langwieriger Prozess mir unklarem Ausgang

PS: Als nächsten Schritt solltet ihr bei eurem Blog unbedingt das Impressum prüfen, sowie eine Datenschutzerklärung einbinden. Unter anderem bietet eRecht24 dazu einen kostenfreien Impressum-Generator an. Einen Generator für die Datenschutzerklärung könnt ihr bei Rechtsanwalt Schwenke finden. Bitte beschäftigt euch mit diesen Themen! Es kann euch bares Geld sparen!

44 Kommentare zu Lizenzstoffe: Welche Motive darf ich verwenden?

  1. Danke für die Mühe! Eine tolle Zusammenfassung.
    Ich habe diese Seite mal auf meiner Facebook Page verlinkt. Ich hoffe, dass ist für Euch in Ordnung.

    Lg
    Kristin

  2. Und oben das sind jetz alles die Stoffe, die man NICHT zeigen darf?
    Bekloppte Welt…
    Falls Pumuckl nicht dabei ist, bin noch nich fertig mit durchsehen, was is damit??

  3. Disney hat sich heute ganz frisch nochmals geäußert. Hier hat sich die Situation verändert. Fotos dürfen auch bei FB gepostet werden, solange es eine Seite ist, die nicht-kommerziellen Hintergrund, also zu Verkaufszwecken, hat.

    • Hallo Martina,

      leider hat Disney unsere detaillierte Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet.
      Es geht vor allem um die Definition der Privatnutzung – was ist privat und was nicht.

      Wir versuchen weiter von dort eine Antwort auf unseren Fragenkatalog zu bekommen.

      LG, Andre.

  4. Hi!

    Vielen Dank, für das Zusammenstellen dieser Liste!

    Meine Frage wäre noch, wie es mit Ikea-Stoffen aussieht. Ich habe mal gelesen, dass man auch diese definitiv nicht vertreiben darf in konfektionierter Form.

    Viel wichtiger wäre jedoch, ob man diese nun auch nicht mehr zeigen darf?

    Und mal ganz allgemein: Gilt diese Einschränkung erst nach Bekanntgabe oder auch rückwirkend für alle schon hoch geladenen Fotos, die ich nun löschen müsste, bzw. ja im Grunde gar nicht mehr löschen kann, da das Internet ja nie vergisst und mich dann dadurch strafbar mache?

    LG Kathrin

  5. Danke für die viele Arbeit, die ihr in die Recherche steckt!!! Mich würde noch interessieren, ob es möglicherweise auch bei anderen Stoffen (von Alexander Henry über Farbenmix und Lillestoff bis hin zu Znok – und alles dazwischen) ähnliche Einschränkungen gibt. Ich meine mich vage zu erinnern, dass ich auf der Seite eines amerikanischen Designers einen dahingehenden Hinweis gelesen habe, weiß aber nicht mehr genau wo. Und ich dachte mir noch, was für ein Unsinn – kann es bessere Werbung für eine Stoffkollektion geben, als professionell genähte und fotografierte Stücke? Aber anscheinend ist das nicht die gängige Meinung unter Lizenzgebern :-/

  6. Minion dürfen nicht verkauft werden und bei dem Maulwurf nur bestimmte bei bibi blocksberg darf auch verkauft werden das weiß ich von meinen Händlern

  7. Hallo,
    könntet ihr bitte auch hierzu zuverlässige Aussagen geben?
    Michael Miller = erlaubt, *AUSNAHME*: Kollektionen ‚Flower Fairies‘ und ‚Dick & Jane‘
    IKEA = verboten, aber bei Anfrage kann eine Erlaubnis ausgestellt werden
    HILCO = erlaubt, AUSNAHME: Disney
    Kokka = kollektionsabhängig, besser nachfragen
    Lecien = kollektionsabhängig, besser nachfragen
    Makover = kollektionsabhängig, besser nachfragen
    Ich möchte den Link auch gern in unserer FB-Gruppe speichern, ist das Okay?

    • Hallo Ines,

      die Designerstoffe sind nicht gerade unser ‚Spezialgebiet‘, da wir uns auf die großen Lizenzgeber mit bekannten Filmmotiven konzentriert haben.

      Den Link darfst du natürlich überalle streuen, posten etc. – dafür haben wir die Liste ja erstellt. 🙂

      LG, Andre.

    • Hallo Ines,
      welcher Link denn?
      Versuche gerade raus zu finden ob ich ein Top mit von Michael Miller Fabrics wee wander auf meinen Block privat zeigen darf.
      Vg

  8. Wie ist denn das, wenn mein Kind aus dem genähten rausgewachsen ist und ich das dann auf einer Börse oder ähnlichem verkaufe bzw verkaufen lasse. Ich meine auf so Börsen/ Märkten findet man ja auch sonst alles, was mal gekauft wurde (ob mit oder ohne Figuren)…???

  9. der lizenzinhaber beim drachenzähmen wäre – so weit ich das bis jetzt herausgefunden habe – 20th Century Fox. genauso wie bei den simpsons. antwort auf meine anfrage hab ich noch nicht erhalten.

    • nachdem meine email ein paar mal weitergeleitet wurde, stellte sich heraus, dass der Lizenzinhaber „SUPER RTL“ ist.

  10. Hallo,
    wie ist das mit Kikaninchen? Habt ihr da auch schon was gefunden?

    Und wie ist das, wenn ich Kleidchen, Strampler, selbstgenähte Kleidungsstücke allgemein, meiner Tochter verkaufen will, da sie einfach zu schade sind um auf m Speicher zu verstauben. Wie ist das dann geregelt?

  11. Wie schaut es eigentlicj bei Stoffen von Serien von Nikelodeon aus? Habe aktuell Paw Patrol privat vernäht. Trau mich aber nicht ein Bild davon ins Netz zu stellen. ?

    • Ich werde gerne anfragen, aber Disney hat sich bei Erstellung der Liste dermaßen schwammig und unklar ausgedrückt, dass von einer gefahrlosen Veröffentlichung absolut nicht ausgegangen werden konnte.

      LG, Andre.

  12. Huhu Dankeschön für die Liste sie hilft mir sehr weiter.
    Was ist mit Lego Stoff? Darf dieser gezeigt werden?
    Lg und Dankeschön für die Mühe

  13. Boah…aber anziehen darf man die Sachen noch ?????

    Aber blos im Urlaub nicht das kind fotografieren.

    Was für eine Welt…ich produziere Stoffe aber keiner darf sie zeigen. 🙁

  14. ALLE Lizenzstoffe dürfen privat vernäht und auch im Netz, z.B. Facebook gezeigt werden. Es muss nur eindeutig erklärt werden, dass kein Verkauf der Sachen stattfindet.
    Einige wenige Lizenzgeber gestatten zwar das gewerbliche Vernähen, aber auch nur in Kleinstmengen.
    Diese Info habe ich von einem Großhändler der sehr viele Lizenzstoffe vertreibt, u.a. auch Disney.
    Sorry, aber ich finde das was Ihr hier macht, ist extrem geschäftsschädigend für alle Stoffhändler.
    Bitte informiert Euch direkt bei den Lizenzinhabern, bevor Ihr hier alle Leute mit Halbwissen und Unwahrheiten füttert.

    • Liebe Carina,

      wir HABEN bei den Lizenzgebern (und nicht nur bei irgendwelchen Stoffhändlern) angefragt – u.a. bei Disney, Warner Bros und Studio 100.

      Die Infos sind Stand Februar 2016 und waren zum damaligen Zeitpunkt völlig korrekt.
      Ob sich die Rechtsauslegung der Lizenzgeber mittlerweile geändert hat, müsste man erfragen.

      LG, Andre.

      • Bitte seid so lieb und informiert Euch bei den Lizenzgebern, BEVOR Ihr hier die Leute verrückt macht. Es gibt momentan so viele Lizenzstoffe auf dem Markt, dass falsche Informationen da echt gefährlich sind.
        Hier habe ich einmal die Information des Großhändlers für Euch:
        https://blog.swafing.de/lizenzstoffe/

        • Wie gesagt. Die Informationen sind so zusammengetragen wie sie und von den Lizenzgebern mitgeteilt wurden (wenn auch vor fast 1,5 Jahren).

          Die Mitteilung von Swafing betrifft zunächst einmal die von Swafing gehandelten Lizenzstoffe. Diese tauchen in unserer Auflistung nicht auf.

          Die Nutzungsbedingungen, die auf der Swafing-Seite genannt werden sind weit entfernt von „es ist erlaubt“ – es müssen Pflichtangaben genannt werden, fertige Werke dürfen nicht verkauft werden.

          Es bleibt für mich dabei:
          Das Zeigen von Lizenzstoffen im Internet/auf Facebook könnte ggf. zu Problemen und Abmahnungen führen (z.B. wenn man die Nutzungsbedingungen nicht genau einhält).

          Für Gewerbliche (z.B. eBook-Ersteller) ist eine Nutzung nur bedingt oder gar nicht möglich.

          LG, Andre.

          PS: Gerne haken wir nochmal bei den Lizenzgebern nach, wie sie die Situation mittlerweile sehen.

  15. Für mich bedeutet dies: in Zukunft werde ich wohl nur noch recht selten Lizenzstoffe vernähen, nähe zwar nur privat, aber die Gefahr evtl 1000€uronen wegen eines Shirts zahlen zu müssen ist es mir echt nicht wert. Schade, denn so langsam kommt mein Sohn in das Alter, aktuell liegt hier ein „Drachenzähmen“-Shirt unter der Nadel, das ich definitiv nirgendwo zeigen werde. Was für eine Dämlichkeit der Lizensgeber, bessere und billigere Werbung kann es für ihre Stoffe doch gar nicht geben. Und es ist mir echt zu blöde, ewig recherchieren zu müssen ob ich einen Stoff nun gefahrlos zeigen kann, dann lieber gar nicht zeigen und auch sparsam vernnähen, es gibt so viele andere tolle Stoffe und die Zeit ist vor der Nähmaschine echt besser genutzt. Aber trotzdem vielen Dank für Eure Mühe, in Zukunft gucke ich wohl hier drauf, bevor ich einen Stoff kaufe.

  16. ja wie bescheuert ist den diese Welt – Alle Stoffhändler wollen Ihre Ware verkaufen – und wird ja auch in großen Mengen auf den Stoffmärkten angeboten – im Internethandel usw. und dann muss man auch noch aufpassen, dass nicht mal ein Teil davon verkauft wird.
    Soll ich mich den jedes Mal, wenn ich ein Neues Stück anfertige, für meine Enkel, Freundeskinder und in der Bekanntschaft, erkundigen ob ich das darf. Warum werden den dei Stoffe dann überhaupt produziert?
    ARMES DEUTSCHLAND

  17. Hallo. Das ist eine super Liste. Danke. Mich würde aber noch interessieren wie es mit Hot Wheels aussieht… ?
    Liebe Grüße Ines

3 Trackbacks & Pingbacks

  1. Tigern wir lizenzfrei in den Sonnenschein! | ringelingblog
  2. Gründung | Urheberrecht | Lizenzstoffe
  3. Crafting Linktipps - November 2016 - The Crafting Café

Kommentar hinterlassen

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Nutzung der Kommentarfunktion die durch Sie angegebenen Daten (zumindest Kommentar, Name und E-Mail-Adresse), sowie Ihre zum Zeitpunkt des Kommentars zugewiesene IP-Adresse in unserer Datenbank gespeichert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


*