Lizenzstoffe: Auch Warner Bros. untersagt Veröffentlichung!

Zum Thema Lizenzstoffe haben wir soeben den nächsten Hammer per Mail erhalten:
Auch Warner Bros. (u.a. Batman, Superman, Looney Toons – weitere siehe Lizenzstoff-Liste) untersagt mit Hinweis auf §53 UrhG die öffentliche Verbreitung von Bildern mit aus Lizenzstoffen gefertigter Kleidung!

Es ist also von einer erhöhten Abmahngefahr auszugehen, wenn Kleidung aus Stoffen mit Warner Bros. Lizenzmotiven im Internet gezeigt wird.

Warner Bros. Lizenzmotive

MotivLizenzgeberBeispieleVerkaufFotos FacebookFotos BlogFotos eBook
BatmanWarner Bros.
Bugs BunnyWarner Bros.
Lauras SternWarner Bros.
Looney ToonsWarner Bros.
SupermanWarner Bros.
Tom & JerryWarner Bros.

Rechtliche Grundlage

Zwar ist in §53 UrhG (Urheberrechtsgesetz) die Vervielfältigung von Werken (in diesem Kontext Lizenzmotiven) zum privaten Gebrauch geregelt (Recht auf Privatkopie), allerdings schränkt der dort ebenfalls zu findende Absatz 6 die Verwendung wieder ein: Eine Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Vervielfältigungsstücke (in diesem Fall der Bilder, die das Lizenzmotiv zeigen) ist verboten.

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. […]

Leider ging Herr H., Rechtsanwalt und Director Legal Affairs, nicht auf die Detailfragen unserer Mail ein, was genau erlaubt und verboten ist, sondern verwies darauf, dass seine Antwort nur eine grobe Richtschnur ist und für die Beantwortung der für den Spezialfall „HobbyschneiderInnen in sozialen Medien“ so wichtigen Detailfragen ein Anwalt zu konsultieren ist.

Sehr geehrter Herr Oestreich,

vielen Dank für Ihre Email, die mir weitergeleitet worden ist.

Bitte finden Sie unten meine Antworten in Rot. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass das nur eine grobe Richtschnur ist und wir nicht alle Detailfragen beantworten können.

Für etwaige noch offene Fragen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin H.

Unsere Mail an Warner Bros. enthielt die folgenden Fragen. Die Antworten von Herrn H. haben wir ebenfalls in Rot dargestellt und im Text eingefügt:

Bitte teilen Sie uns daher mit ob folgende Anwendungsfälle für den
Endverbraucher gestattet sind oder nicht:

1.)  Dürfen Stoffe mit Ihren Lizenzthemen gewerblich weiterverkauft werden?

–> Ohne entsprechende Lizenzierung nein

2.)Dürfen aus diesen Stoffen hergestellte Kleidungsstücke gewerbsmäßig weiterverkauft werden?

–> Ohne entsprechende Lizenzierung nein

2a.)Gibt es eine Grenze bis zu der ein Verkauf gestattet wäre? (Beispiel: 10 Kleidungsstücke als „Kleingewerberegelung“)

–> Nein

3.)Dürfen Bilder von aus Stoffen mit Lizenzthemen genähter Kleidung im Internet veröffentlich werden auf
3a.)Einem Blog?
3b.)Der privaten Facebook-Chronik? (Bzw. analog dazu in anderen sozialen Netzwerken)
3c.)Einer privaten Facebook-Seite?
3d.)Einer gewerblichen Facebook-Seite?
3e.)öffentlichen/geschlossenen Facebook-Gruppen?
3f.)Zur Bebilderung eines Schnittmuster-eBooks im gewerblichen Kontext?

–> Die Grenze der zulässigen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken („Lizenzthemen“) ergibt sich aus § 53 UrhG (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen Gebrauch)

4.)Sollte die Nutzung zu privaten Zwecken gestattet sein, was ist in diesem Kontext als „privat“ anzusehen?

–> Privater Gebrauch im Sinne des § 53 UrhG ist der Gebrauch in der Privatsphäre zur Befriedigung allein rein persönlicher Bedürfnisse außerberuflicher und auch außerwirtschaftlicher Art. Die Vervielfältigung darf weder mittelbar noch unmittelbar zugleich Erwerbszwecken dienen.

Nachfrage bei Warner Bros.

Da uns nicht völlig klar war, ob Warner Bros. nicht lediglich den Hinweis auf §53 UrhG nicht bis zum Ende durchdacht hat, haben wir uns nochmals schriftlich  rückversichert, dass unsere Interpretation der Intention von Warner Bros. entspricht.

[…]

Allerdings sieht z.B. das Urheberrechtsgesetz bestimmte Nutzungen vor, die durch den Urheber bzw. durch den Inhaber der Nutzungsrechte an einem Werk nicht untersagt werden können. Das sind u.a. die in § 53 UrhG genannten privaten Nutzungen. In diesem Bereich dürfen Sie sich ohne Lizenz bewegen. Hierunter fallen Bilder vernähter Kleidung, die Sie im privaten Kreis austauschen – also nicht in öffentlich und für jedermann zugänglichen Blogs- oder Facebook-Seiten.

Leider können wir euch derzeit keine besseren Nachrichten überbringen.

7 Kommentare zu Lizenzstoffe: Auch Warner Bros. untersagt Veröffentlichung!

  1. Ich glaube, dass hier ein Fehler vorliegt:

    1.)  Dürfen Stoffe mit Ihren Lizenzthemen gewerblich weiterverkauft werden?

    –> Ohne entsprechende Lizenzierung nein

    Würde bedeuten, dass der Hersteller NUR an Privatleute diese Stoffe verkaufen können und der Verkauf dieser Stoffe an Händler bereits einen Verstoß darstellt. Damit wäre nur der Hersteller der Stoffe der einzige Anbieter am Markt, der die Stoffe vertreiben darf.

    Weil es geht ja um Stoffe, nicht um Kleidung aus den Stoffen!

    • Ich denke mal, dass es in den Vereinbarungen für Großhändler/Hersteller diesbezüglich Regelungen gibt.
      Kaufe ich als Händler einen Lizenzstoff bei meinem Großhändler, so darf ich diesen natürlich auch weiter verkaufen.

      Die Intention unserer Anfrage war vor allem die Definition von privater Verwendung.
      Die Frage nach dem Handel ist da eher Beiwerk um die Grenze in diese Richtung auszuloten.

      LG, Andre.

    • Großhändler bekommen vom Hersteller die entsprechende Lizensierung. Als zwischenhändler ist man auch berechtigt, die Stoffe weiter zu verkaufen. Allerdings dürfen privatleute die Stoffe nicht auf ebay, DaWanda und Co. verkaufen.

    • Du darfst Kleidung aus den Stoffen für den privaten Gebrauch nähen, aber keine Bilder von Deinem Kind etc mit der Kleidung ins Netz stellen, wenn sie öffentlich zugängig ist.

    • Hallo Yolanda

      Ganz einfach, um uns als Idioten da stehen zu lassen, wenn wir was schönes daraus machen und es dann trotzdem nicht zeigen dürfen.

      Oder anders formuliert: Damit WB Ihre Anwälte beschäftigen können. 🙂

      Liebe Grüsse
      Cedric, der auf Lizenzstoffe verzichtet, damit Er seine werke auch zeigen darf.

      Es muss nicht Biene Maya sein oder Badman, denn mit Freihand Nähen und den Reststoffe, lassen sich für Kinderkleidung auch ganz passable Kleider nähen. 😉

  2. Vielen Dank zunächst einmal für den Service hier alle wichtigen Punkte zusammen zu fassen.
    Eine Frage dazu kam mir noch in den Sinn. Darf ich denn in einem ganz anderen Kontext auch keine Bilder von Lizenzstoffen veröffentlichen? Wenn ich z.B. ein Bild vom 80.Geburtstag der Oma poste, auf der das Kind mit dem Linzenzstoff als Kleid zu sehen ist? Könnte ja zufällig auch gar nicht mein Kind sein, sondern ein anderes. Oder geht es konkret um das Zeigen des Bildes im Nähkontext mit Angabe des Stoffes und Schnittes etc?
    Liebe Grüße
    Tine

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